Schadengutachten

Kfz-Schadengutachten

Hatten Sie einen unverschuldeten Unfall?
Nach § 249 BGB haben Sie in diesem Fall Anspruch auf Schadenersatz.

Um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung durchzusetzen, erstellen wir als neutrale Kfz-Sachverständige schnell und kompetent ein Schaden- oder Beweissicherungsgutachten. Die Kosten hierfür übernimmt i. d. R. die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Außerdem ermitteln wir im Bedarfsfall die gegebenenfalls entstandene Wertminderung. So können Sie den Gesamtschaden an Ihrem Kraftfahrzeug voll geltend machen.

Wir beraten Sie gern zu den Möglichkeiten.

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