Amtliche Untersuchungen

Amtliche Fahrzeug-Untersuchungen

Die nachfolgend aufgeführten Fahrzeug-Untersuchungen führen unsere Prüfingenieure im Namen und auf Rechnung der KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e. V.) durch.
Es handelt sich um Dienstleistungen im sog. gesetzlich geregelten Bereich; das bedeutet, die durchführenden Personen sind bei diesen Tätigkeiten staatsentlastend tätig und die Tätigkeiten sind definiert durch Gesetze – allen voran die StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung).

Hauptuntersuchung (HU)

Hauptuntersuchung (HU) Die regelmäßige technische Untersuchung der Kraftfahrzeuge ist vom Gesetzgeber nach § 29 StVZO vorgeschrieben. Für Pkw-Neufahrzeuge ist beispielsweise drei Jahre nach Erstzulassung und danach alle zwei Jahre der Termin für die H...

PTI/RTI gem. EU-Richtlinie 2014-45-EU

PTI/RTI gem. EU-Richtlinie 2014-45-EU Um europaweit zukünftig eine einheitliche Regelung für die periodischen Untersuchungen von Fahrzeugen zu gewährleisten, wurde die EU-Richtlinie 2014-45-EU erlassen. Die deutschen Untersuchungen gemäß § 29...

Einzel- und Ausnahmegenehmigungen (§ 21, § 70)

Einzel­­genehmi­gungen (§ 21) und Ausnahme­genehmigungen Im Namen und Auftrag des Technischen Dienstes der KÜS führen wir Begutachtungen zur Erlangung von Einzelbetriebserlaubnissen gemäß § 21 StVZO durch. Einzel­abnahmen, Voll­gutac...

Sicherheitsprüfung (SP)

Sicherheitsprüfung (SP) Diese Untersuchung prüft bei großen, schweren Fahrzeugen - auch zwischen zwei HU-Terminen - die besonders verschleiß- und reparaturanfälligen Bauteile wie Lenkanlage, Räder und Bereifung, Verbindungseinrichtungen mit Fahrwerk und F...

Oldtimer-Einstufung (H-Kennzeichen)

Einstufung als Oldtimer 1997 hat der Gesetzgeber das sogenannte «H-Kennzeichen» eingeführt. Das «H» steht für «historisch». Genau wie beim roten Oldtimer-Kennzeichen wird dieses von den Zulassungsbehörden nur dann erteilt, wenn der Fahrzeughalter ein Guta...

Änderungsabnahmen

Änderungsabnahmen Unsere Prüfingenieure begutachten und dokumentieren Veränderungen, die an einem Fahrzeug vorgenommen wurden, nach § 19 (3) StVZO in einem schriftlichen Änderungsnachweis. Veränderungen können sein … Umrüstung auf andere Rä...

Prüfung des Gasantriebs (GSP und GWP)

Prüfung des Gasantriebs (GSP und GWP) An gasbetriebenen Kraftfahrzeugen wird regelmäßig eine eigenständige Untersuchung der Gasanlage durchgeführt im Gegensatz zur einmaligen GSP (Gassystemeinbauprüfung). Die GWP erfolgt im Normalfall gemei...

Preislisten für die amtlichen Fahrzeug-Untersuchungen

Wir haben die offizielle Entgeltlisten der KÜS für Bayern und Thüringen als PDF-Datei veröffentlicht:

Die Überwachungsorganisationen legen die Gebühren für die hoheitlichen Dienst­leistungen je Bundesland fest. Diese Gebühren sind für alle Prüfingenieure bindend. Die einzelnen Prüfstellen haben darauf keinen Einfluss.