Hauptuntersuchung (HU)

Hauptuntersuchung (HU)

Die regelmäßige technische Untersuchung der Kraftfahrzeuge ist vom Gesetzgeber nach § 29 StVZO vorgeschrieben. Für Pkw-Neufahrzeuge ist beispielsweise drei Jahre nach Erstzulassung und danach alle zwei Jahre der Termin für die Hauptuntersuchung fällig. Der Blick auf die Plakette, in den Fahrzeugschein oder den letzten Untersuchungsbericht erinnern daran, wann die erneute Untersuchung fürs Fahrzeug ansteht. Wenn bei der HU Mängel an Ihrem Fahrzeug festgestellt werden, dient das der Verkehrssicherheit und hilft kostenintensive Folgeschäden zu vermeiden. Wussten Sie, dass die Prüfingenieure der KÜS Coburg bei der amtlichen Hauptuntersuchung insgesamt über 150 Punkte an Ihrem Fahrzeug überprüfen?

Unser Tipp: Wenn Sie Ihr Wohnmobil oder Ihren Wohnwagen zur Hauptuntersuchung (HU) vorführen, bringen Sie bitte das Prüfbuch für die Flüssiggasanlage mit zur Gasprüfung an  Wohnwagen und Wohnmobilen nach DVGW G 607.

Kennen Sie schon unseren Gebrauchtwagen-Check KÜSPlus? Im Anschluss an eine Hauptuntersuchung können wir auch gleich den Zustand Ihres Gebrauchtwagens dokumentieren. Objektiv und neutral. Das spart Zeit, Wege und Kosten.

Vereinbaren Sie gleich Ihren HU-Termin mit uns!

Teiluntersuchung Abgas (früher: AU)

Die «Teiluntersuchung Abgas» steht für Umweltschutz und frühzeitige Fehlererkennung. Um bei der Vielzahl von Kraftfahrzeugen auf unseren Straßen die Umwelt nicht mehr als nötig zu belasten, werden Fahrzeugmotor und Abgasreinigungssystem bei der AU regelmäßig untersucht. Diese Umweltverträglichkeitsuntersuchung entwickelt sich unter Berücksichtigung der Technik ständig weiter und hilft, den Kraftstoffverbrauch zu verringern.

Die Teiluntersuchung Abgas nach Anlage VIII Nr. 6.8.2. StVZO ist seit dem 1. Januar 2010 fester Bestandteil der Hauptuntersuchung nach § 29 und kann parallel zur HU von einem Prüfingenieur der KÜS Coburg durchgeführt werden. Das Nichtbestehen der AU bedeutet, dass auch die Hauptuntersuchung nicht bestanden wurde. Werden Teiluntersuchung Abgas und HU getrennt durchgeführt, so ist dem Prüfingenieur bei der HU ein entsprechender Nachweis vorzulegen.