Änderungsabnahmen
Unsere Prüfingenieure begutachten und dokumentieren Veränderungen, die an einem Fahrzeug vorgenommen wurden, nach § 19 (3) StVZO in einem schriftlichen Änderungsnachweis. Veränderungen können sein …
- Umrüstung auf andere Räder oder Reifen
- Anbau einer Anhängezugvorrichtung
- Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen
- Veränderungen am Fahrwerk, beispielsweise Tieferlegung
Die in diesem Nachweis aufgeführten Änderungen müssen nicht in jedem Fall direkt in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Es ist auch möglich, diese Änderung erst bei Ummeldung oder Halterwechsel übernehmen zu lassen. In diesem Fall reicht es aus, den Nachweis bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Für eine Änderungsabnahme ist es erforderlich Ihren Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I und das Teilegutachten oder die Genehmigung nach EU-Recht, die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder die Bauartgenehmigung mitzubringen.
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