Sicherheitsprüfung (SP)
Diese Untersuchung prüft bei großen, schweren Fahrzeugen – auch zwischen zwei HU-Terminen – die besonders verschleiß- und reparaturanfälligen Bauteile wie Lenkanlage, Räder und Bereifung, Verbindungseinrichtungen mit Fahrwerk und Fahrgestell sowie die Bremsanlage. Sie umfasst eine zerlegungs- und zerstörungsfreie Funktions- und Wirkungsprüfung.
Die Sicherheitsprüfung (SP) ist vorgeschrieben für …
- Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen von mehr als 7,5 t zulässiger Gesamtmasse und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h
- Kraftomnibusse
- Anhänger mit mehr als 10 t zulässiger Gesamtmasse
Die Zeitabstände zwischen zwei Untersuchungen sind abhängig von Fahrzeugart, Gewicht und Alter. Detailliert finden Sie diese in der Anlage VIII zur StVZO.
Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Fahrzeug SP-pflichtig ist? Unsere Prüfingenieure stehen gern beratend zur Seite.
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