Amtliche Fahrzeug-Untersuchungen
Es handelt sich um Dienstleistungen im sog. gesetzlich geregelten Bereich; das bedeutet, die durchführenden Personen sind bei diesen Tätigkeiten staatsentlastend tätig und die Tätigkeiten sind definiert durch Gesetze – allen voran die StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung).

Hauptuntersuchung (HU)
PTI/RTI gem. EU-Richtlinie 2014-45-EU
Einzel- und Ausnahmegenehmigungen (§ 21, § 70)
Sicherheitsprüfung (SP)
Oldtimer-Einstufung (H-Kennzeichen)
Änderungsabnahmen
Prüfung des Gasantriebs (GSP und GWP)
Preislisten für die amtlichen Fahrzeug-Untersuchungen
Wir haben die offizielle Entgeltlisten der KÜS für Bayern und Thüringen als PDF-Datei veröffentlicht:
Die Überwachungsorganisationen legen die Gebühren für die hoheitlichen Dienstleistungen je Bundesland fest. Diese Gebühren sind für alle Prüfingenieure bindend. Die einzelnen Prüfstellen haben darauf keinen Einfluss.